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Herausgeber
Hanfjournal

Der und das Cannabis und die normative Kraft des Faktischen

Authors
Franjo Grotenhermen

Im Januar 2012 hatte ich in einem Beitrag im Hanf Journal über häufige Irrtümer beim Umgang mit Cannabis festgestellt, dass diese bereits bei der Grammatik beginnen. Ich hatte in diesem Zusammenhang gefragt, ob es der, die oder das Cannabis heißt. Sowohl in offiziellen Schreiben von Behörden als auch in Zeitschriften der Cannabisszene hieß es durchgängig "das Cannabis". Etwa fünf Jahre zuvor hatte ich die Stelle konsultiert, die in Deutschland für die Grammatik zuständig ist, den Duden. Nach dem Duden war Cannabis männlich, sowie der Hanf, also "der Cannabis". Irrtümer zu Cannabis sind weit verbreitet, also warum nicht auch bei ganz grundlegenden Fragen, wie der Grammatik.

Vor einigen Wochen habe ich erneut im Duden nachgeschaut. Nun heißt es, dass man sowohl der als auch das Cannabis sagen kann. Sprache ist wie andere gesellschaftliche Normen nicht statisch und unveränderlich. Die Fakten, also die Wirklichkeit, können sich soweit ändern, dass sich auch die Normen, also beispielsweise die Grammatik, ändern.

In einem Artikel in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift aus dem Jahr 1890 über die Verwendung von Cannabis bei Magendarmerkrankungen hieß es noch: "Die Cannabis ist von constanter Wirkung zur Beseitigung der Schmerzempfindungen und zur Wiederherstellung des Appetits, unter welchen Verhältnissen auch die Schmerzen und die Appetitlosigkeit auftreten mögen." Offensichtlich galt Cannabis zu dieser Zeit als weiblich.

Ich konnte in den letzten 20 Jahren immer wieder feststellen, dass das, was alle oder die Mehrheit über Cannabis oder Cannabinoide sagen, nicht unbedingt korrekt sein muss. Das Beispiel des Geschlechts von Cannabis ist dafür ein einfaches und für viele überraschendes Beispiel. Und heute ist die Veränderung der Grammatik ein Beispiel dafür, dass sich auch beim Thema Cannabis über die Jahre scheinbar festgefahrene Normen verändern können.

Der Begriff der normativen Kraft des Faktischen wurde vor mehr als 100 Jahren von dem Rechtsgelehrten Georg Jellinek (1851-1911) geprägt. Er bezeichnet die Tatsache, dass durch die tatsächliche Entwicklung ein Zustand geschaffen werden kann, den die Rechtsordnung anerkannt. Über die Rechtsprechung hinaus gilt der Einfluss der tatsächlichen Entwicklung und der tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse auch für andere gesellschaftliche Bereiche. So war es irgendwann nicht mehr haltbar, zumindest in Deutschland und in vielen anderen westlichen Ländern, Homosexualität als Krankheit zu betrachten. Wir können heute viele kulturelle Veränderungen in Deutschland beobachten. So ist beispielsweise die langjährige Behauptung, Deutschland sei kein Einwanderungsland, nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Im medizinischen Bereich kommt es immer wieder zu Änderungen von Normen, weil die Fakten die Normen nicht mehr stützen. Beispielsweise wurde noch vor 20 Jahren die Ursache für Autismus in gestörten Beziehungen zwischen Eltern und dem betroffenen Kind gesehen. Die Eltern sollten Schuld an der Erkrankung ihres Kindes haben. Daher wurden Psychotherapien für die Eltern und andere Behandlungsverfahren vorgenommen. Das hat die Eltern, die durch die schwere Erkrankung ihres Kindes sowieso schon psychisch sehr belastet waren, zusätzlich belastet. Irgendwann ließ sich dieses fürchterliche Dogma nicht mehr halten. Die Psychiatrie musste schließlich einsehen, dass Eltern mit autistischen Kindern genauso liebevoll mit ihren Kindern umgehen wie Eltern von gesunden Kindern.

Heute erleben wir ein ähnliches Dogma bei vielen Psychiatern, wenn es um die Therapie der ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung) mit Cannabisprodukten geht. Bevor Patienten erklären können, wie sie von Cannabisprodukten profitieren, haben die meisten Psychiater schon ihr Vorurteil gefällt und zum Teil mit Empörung eine zusätzliche Cannabisabhängigkeit diagnostiziert. Wir erleben das gleiche fürchterliche Machtspiel von Psychiatern, wie wir es schon bei der Homosexualität, beim Autismus und anderen psychiatrischen Dogmen erlebt haben. Wie lange wird sich das Dogma zum Thema ADHS und Cannabis halten? Wie lange hören diesmal die Psychiater nicht zu, wo es doch gerade diese Berufsgruppe innerhalb der Ärzteschaft sein sollte, die zuhört?

Auch die Argumente beim generellen Cannabisverbot kommen ins Wanken. Das Hauptargument für die Aufrechterhaltung der Cannabis-Prohibition ist zwar einerseits die Feststellung, dass Cannabis keine harmlose Droge bzw. Cannabiskonsum nicht harmlos ist. Da das allerdings für legale Drogen und andere legale selbstschädigende Verhaltensweisen ebenfalls gilt, ist es ein schwaches Argument. Daher ist ergänzend dazu das Argument getreten, Cannabis gehöre nicht zur deutschen Kultur, im Gegensatz etwa zum Alkohol. So drängt sich die Frage auf, wann auch diese normative Aussage durch die Fakten einer Cannabiskultur überholt wird – und zunehmend weltfremd und abgehoben wirkt. Es gibt in Deutschland nicht nur die Musikkultur des Musikantenstadl.